IN MEINER PRAXIS KÖNNEN SIE ALS MITGLIED EINER PRIVATEN KRANKENVERSICHERUNG ODER ALS SELBSTZAHLER/IN BEHANDELT WERDEN.
Bei privat Versicherten werden die Kosten größtenteils von den Krankenversicherungen und Beihilfestellen übernommen. Die Abrechnung erfolgt nach dem 2,3fachen bis 3,5fachen Satz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Gebühren für Selbstzahler: Die Behandlungskosten für die Termine belaufen sich auf ca. 134 bis 167 Euro. Neben diesen Kosten müssen auch die Gebühren für eventuell verordnete Medikamente von gesetzlich Versicherten selbst übernommen werden.
Im Einzelfall können gesetzlich Versicherte über das sog. Kostenerstattungsverfahren den größten Teil der Behandlungskosten für eine Psychotherapie (NICHT für eine medikamentöse Behandlung) von den Kassen erstattet bekommen. Wenn Sie diesen Weg gehen möchten, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Krankenversicherung nach dem Vorgehen bei diesem Verfahren, bevor Sie sich bei mir anmelden.